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Deutsche Stiftung Musiktherapie

Angaben gemäß §5 Telemediengesetz

Inhaltlich verantwortlich

Dr.Wolfgang Mahns
Vorstand der Stiftung

Betrieb, Programmierung & Design

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Web: www.die-netzwerkstatt.de
E-Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuwendungsrichtlinien der Deutschen Stiftung Musiktherapie

entsprechend Beschluss in der Vorstandssitzung am 3.12.2013

 

  1. Zweck der Förderung (§ 2 der Satzung v. 19. März 2012)

 

            Zweck der Stiftung ist

  • die Förderung musiktherapeutischer Arbeit in Deutschland
  • die Beschaffung von Mitteln zur Förderung musiktherapeutischer Arbeit durch andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke
  • die finanzielle Unterstützung bedürftiger Klienten und Klientinnen im Sinne des § 53 Abgabenordnung im Zusammenhang mit der musiktherapeutischen Arbeit
  1. Erfüllung des Stiftungszwecks

 

            Der Stiftungszweck wird erfüllt durch

  • Verbesserung der Ausstattung musiktherapeutischer Einrichtungen
  • finanzielle Unterstützung von bedürftigen Klienten und Klientinnen zum Zwecke der Erlangung von Interventionen durch ausgebildete Musiktherapeuten

            die Förderung der wissenschaftlichen Forschung zu musiktherapeutischen Interventionen.

 

  1. Zuwendungskriterien

 

            Es gelten folgende Kriterien:

  • Der Stiftungszweck ist erfüllt.
  • Die Förderung folgt dem Grundsatz der Nachrangigkeit (Subsidiarität), d.h.

            dass die Zusage bzw. Bereitstellung anderer Finanzmittel (Eigenbeteiligung, öffentliche Gelder,    Finanzmittel der  beteiligten Institutionen, andere Stiftungen u.a.) nachgewiesen wird.

  • Die Förderung erfolgt regelhaft zeitlich begrenzt.
  • Innovative Vorhaben werden vorrangig gefördert.
  1. Verfahren der Antragsstellung

 

            Antragsteller/Antragstellerin im Sinne des Stiftungszwecks kann jede natürliche oder juristische   Person sein.

            Der Antragssteller/die Antragstellerin bringt folgende Unterlagen bei:

  • formloser Antrag
  • Kurze Konzeption des Vorhabens einschließlich der besonderen Relevanz
  • Beifügung eines Finanzierungskonzepts (Sachmittel, Personalkosten[1], weitere Kosten; Eigenanteil des Antragsstellers, Unterstützung durch die beteiligte Institution, weitere finanzielle Zuwendungen, verbleibende Zuwendungssumme mit Angabe des konkreten Zwecks
  • Verpflichtungserklärung zu einer kurzen Rechenschaftslegung nach Beendigung des Förderzeitraums und zu einer Veröffentlichung des Vorhabens auf der Website der DStM.
  1. Prüfung 

 

            Die Prüfung und Vergabe von Mitteln erfolgt nach Maßgabe vorhandener Finanzmittel. Auch das   Musiktherapie Institut Rendsburg (MIR) ist grundsätzlich antragsberechtigt.: Anträge können      jederzeit für das jeweilige Folgejahr gestellt werden. Eine Entscheidung erfolgt jeweils durch den       Stiftungsvorstand zum Ende des Kalenderjahres.

 

[1]   Personalkosten sind Kosten, die  - mit entsprechender zeitlicher Begrenzung - für die Durchführung von Musiktherapien (Anschubfinanzierung) oder für Vortragstätigkeit bei Fachtagungen anfallen